Energieausweis

Energieausweis ONLINE erstellen

Beim Hausverkauf sowie bei der Vermietung eines Hauses ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbegebäude, Ausnahmen stellen hier Grundstücke oder Objekte mit Denkmalschutz dar. Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie diesen energetischen Pass. In Eigentümergemeinschaften liegt dieser meistens der WEG-Verwaltung vor. Bei öffentlichen oder behördlichen Gebäuden gilt sogar eine Aushangpflicht. Es muss für jeden Eigentümer bzw. Hausbesitzer, den Immobilienkäufer oder den zukünftigen Mieter erkennbar sein, mit welchen Energiequellen welcher Verbrauch zu erwarten ist und sich somit die resultierenden Energiekosten abschätzen lassen. Grundsätzlich darf ein Energieausweis nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und dieser ist 10 Jahre gültig.

Wir prüfen bei der Vermarktung Ihrer Immobilie selbstverständlich, ob der Energieausweis vorliegt. Hintergrund ist einerseits die Einschätzung zur energetischen Qualität Ihres Hauses, andererseits sind wir zudem verpflichtet, bei Veröffentlichung des Angebotes die Daten des Energieausweises vorzulegen. Spätestens ist dieser mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrags an die Vertragspartei zu übergeben.

Ihnen fehlt noch der Energieausweis? Nutzen Sie gern unseren Sofort-Service und erstellen ganz bequem von zu Hause Ihren Energieausweis online - hier und jetzt.

* Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive 19 % gesetzliche MwSt. und beziehen sich auf die Online-Erstellung über die Links. 

 

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* sofort nutzbar: Daten eingeben, Ausweis ausdrucken, direkt verfügbar

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* hohe Kostenersparnis im Vergleich zur Erstellung bei Ihnen vor Ort

* Service-Hotline: Mo - Fr von 09:00 - 17:00 Uhr, Telefon: 02654 - 88 0 11 99

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - Antworten auf Ihre Fragen

Brauche ich zwingend einen Energieausweis?

  • Ja, der Gesetzgeber hat dies mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Verkauf und Vermietung von Immobilien vorgeschrieben. Über die Ausnahmefälle beraten wir Sie gern.

Was passiert, wenn der energetische Ausweis fehlt?

  • Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht drohen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld oder eine Abmahnung. Sowohl wir als Makler als auch Privatpersonen sind hierbei haftbar zu machen.

Welcher ist der passende Energieausweis bzw. wann ist welche Ausweisart erforderlich?

  • Meistens können Sie zwischen dem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis frei wählen.
  • Zwingend ist der Bedarfsausweis zu verwenden bei
    • Neubau
    • Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 Wohneinheiten bis Baujahr 1977 (Ausnahme: Gebäude, die bereits bei Fertigstellung die Anforderungen an die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Standard gebracht wurden)

Was sagt der Energiepass aus?

  • Die Energiekennzahlen bieten eine bundesweite Vergleichsmöglichkeit der Gebäudeeigenschaften und der energetischen Ausstattung.
  • Sie erhalten einen Ausblick auf den Energieverbrauch und die resultierenden Kosten.
  • Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch der Energie aufgrund der Durchschnittsermittlung der Jahresverbräuche der letzten drei Jahre. Da der Verbrauch eines Gebäudes maßgeblich von verschiedenen Faktoren der Bewohner abhängt (Personenanzahl, Nutzerverhalten beim Verbrauch von Heizung und Warmwasser, Wohlfühltemperatur im Haus, etc.), geben Experten den Gedankenanstoß, ob dieser Energieausweistyp tatsächlich repräsentativ ist.
  • Der Bedarfsausweis hingegen analysiert den theoretischen Energiebedarf Ihres Hauses unter Betrachtung der Qualität und Beschaffenheit der Außenwände, des Daches, der Heizung und der Fenster.

 

Beispiel eines Energieausweises:

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