Beim Hausverkauf sowie bei der Vermietung eines Hauses ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbegebäude, Ausnahmen stellen hier Grundstücke oder Objekte mit Denkmalschutz dar. Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie diesen energetischen Pass. In Eigentümergemeinschaften liegt dieser meistens der WEG-Verwaltung vor. Bei öffentlichen oder behördlichen Gebäuden gilt sogar eine Aushangpflicht. Es muss für jeden Eigentümer bzw. Hausbesitzer, den Immobilienkäufer oder den zukünftigen Mieter erkennbar sein, mit welchen Energiequellen welcher Verbrauch zu erwarten ist und sich somit die resultierenden Energiekosten abschätzen lassen. Grundsätzlich darf ein Energieausweis nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und dieser ist 10 Jahre gültig.
Wir prüfen bei der Vermarktung Ihrer Immobilie selbstverständlich, ob der Energieausweis vorliegt. Hintergrund ist einerseits die Einschätzung zur energetischen Qualität Ihres Hauses, andererseits sind wir zudem verpflichtet, bei Veröffentlichung des Angebotes die Daten des Energieausweises vorzulegen. Spätestens ist dieser mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrags an die Vertragspartei zu übergeben.
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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - Antworten auf Ihre Fragen
Brauche ich zwingend einen Energieausweis?
Was passiert, wenn der energetische Ausweis fehlt?
Welcher ist der passende Energieausweis bzw. wann ist welche Ausweisart erforderlich?
Was sagt der Energiepass aus?
Beispiel eines Energieausweises:
info@immolounge.de
Tel.: +49 351 - 41 88 55 88
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